Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Präambel
Severin Burgstaller entwickelt und vertreibt die Softwarelösung tiboor, eine webbasierte Anwendung zur Verwaltung von Projektdaten. Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung der Software als Dienstleistung, sowie die damit verbundene Wartungsleistung von Severin Burgstaller.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Gegenstand dieses Vertrags ist die zeitlich befristete, nicht ausschließliche und nicht exklusive Nutzung der Software tiboor (im Folgenden kurz: die Software) entsprechend Punkt 3 dieses Vertrags durch den Kunden. Der Leistungs- und Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der Dokumentation der Software, abrufbar unter www.tiboor.com/go/servicedescription.
2.2. Die Software ist ausschließlich über das Internet abrufbar, die Funktion der Software hängt daher von einem funktionierenden Internetanschluss ab. Die für den Betrieb der Software notwendigen Systemanforderungen ergeben sich aus der Beilage ./A, abrufbar unter www.tiboor.com/go/systemrequirements, welche einen integrierten Bestandteil dieses Vertrags darstellt.
2.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung.
3. Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde erwirbt das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Dauer dieses Vertrags beschränkte Recht, die Software im Ausmaß des ausgewählten Pakets, weltweit für den unternehmensinternen Gebrauch zu nutzen.
3.2. Die Überlassung der Software zur Verwendung durch Dritte oder die sonstige Zurverfügungstellung an Dritte, etwa im Wege der Vermietung, ist nicht gestattet.
3.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Benutzerdokumentation oder Teile hiervon zu vervielfältigen oder an dritte Personen herauszugeben.
4. Definitionen
4.1. Werktag bezeichnet die Tage von Montag bis Freitag unter Ausschluss der gesetzlichen Feiertage in Österreich.
4.2. Geschäftszeit bezeichnet die Zeit von 09:00 bis 17:00Uhr an Werktagen.
4.3. Dokumentation bezeichnet jene Informationen über den Funktionsumfang der Software, die Severin Burgstaller dem Kunden zur Verfügung stellt.
4.4. Fehler bezeichnet jede nicht unerhebliche, nachweisbare und reproduzierbare Abweichung der Software vom in der Dokumentation genannten Funktionsumfang der Software. Keinen Fehler stellen Funktionsabweichungen dar, die durch einen Bug, Defekt oder Fehler in der Software von Drittanbietern, welche nicht von Severin Burgstaller stammt und mit der Software zusammen eingesetzt wird, entstehen.
4.5. Aktualisierung bezeichnet sämtliche Fehlerbehebungen, Änderungen oder Erweiterungen in der Software durch Bugfixes, Updates oder Upgrades (beispielsweise von Version 1.0.0 auf Version 1.0.1, von Version 1.3.5 auf Version 1.4.0 oder von Version 1.4.0 auf Version 2.0.0).
4.6. Benutzersupport bezeichnet jede Art von Unterstützung des Endbenutzers via Telefon oder E-Mail, die Severin Burgstaller gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit der Software erbringt. Benutzersupport umfasst nicht die technische Vor-Ort-Betreuung des Systems.
4.7. Abrechnungsperiode ist jener Zeitraum, der mit dem Tag des Inkrafttretens des Vertrags beginnt und am selben Tag am Ende der Periode (monatlich oder jährlich) endet. Fehlt dieser Tag endet die Abrechnungsperiode mit dem darauffolgenden Tag.
5. Hosting
5.1. Severin Burgstaller stellt dem Kunden jene Infrastruktur zur Verfügung, welche für den Betrieb der Software notwendig ist (im Folgenden kurz: das Hosting). Der Kunde darf die Software in jenem Ausmaß nutzen, wie sich dies aus dem Angebot von Severin Burgstaller ergibt.
5.2. Im Rahmen des Hostings erhält der Kunde automatisch sämtliche verfügbaren Aktualisierungen für die Software. Severin Burgstaller ist jedoch nicht verpflichtet, Aktualisierungen für die Software zu erstellen.
6. Rechte und Pflichten des Kunden
6.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Zugangsdaten zur Software geheim zu halten.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben, welche im Zusammenhang mit der Registrierung und/oder Aktivierung des Premium-Accounts stehen, vollständig und wahrheitsgemäß Severin Burgstaller mitzuteilen.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich, jegliche Handlungen zu unterlassen, die die Funktionalität oder den Betrieb der Software gefährden. Insbesondere sind dem Kunden Handlungen untersagt, Schwachstellen der Software zu scannen oder zu testen, Sicherheitssysteme oder Zugangssysteme der Software zu umgehen oder Schadprogramme in die Software einzubinden.
6.4. Der Kunde verpflichtet sich, Fehler an der Software umgehend nach deren Bekanntwerden an den Benutzersupport von Severin Burgstaller zu melden.
6.5. Der Kunde ist verpflichtet seine Daten zu sichern und nimmt zur Kenntnis, dass er nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für den Basic-Account keinen Zugriff mehr auf seine Daten hat. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden sämtliche vom Kunden in die Software eingetragenen Daten innerhalb von 14 Tagen gelöscht.
7. Rechte und Pflichten von Severin Burgstaller
7.1. Severin Burgstaller hat das Recht, Termine für Anpassungen und Verbesserungen an der Software selbst festzulegen. Eine Pflicht zur Veröffentlichung von Verbesserungen der Software besteht nicht.
8. Registrierung Basic-Account
8.1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Registrierung.
8.2. Der Vertrag für den Basic-Account tritt mit der Aktivierung des Accounts durch Bestätigung der E-Mail Adresse in Kraft.
8.3. Der Vertrag für den Basic-Account wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
8.4. Der Kunde kann den Vertrag für den Basic-Account jederzeit kündigen, indem er seinen Account im Bereich „Administration“ löscht.
8.5. Severin Burgstaller kann den Vertrag für den Basic-Account jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen.
8.6. Die Nutzung des Basic-Accounts ist für den Kunden kostenlos.
9. Aktivierung Premium-Account
9.1. Ein Premium-Account steht ausschließlich Kunden offen, die über einen aufrechten Basic-Account verfügen.
9.2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Aktivierung des Premium-Accounts. Severin Burgstaller behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen für den Premium-Account abzulehnen.
9.3. Der Vertrag für den Premium-Account tritt mit der Bestätigung der Aktivierung des Accounts in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
9.4. Nach erstmaliger Aktivierung des Premium-Accounts hat der Kunde die Möglichkeit, die Software 30 Tage lang kostenlos zu testen. Der Kunde kann die 30-tägige Testphase nur einmal in Anspruch nehmen.
9.5. Sofern der Kunde nicht innerhalb der 30-tägige Testphase den Premium-Account kündigt, beginnt der kostenpflichte Premium-Account automatisch zu laufen.
9.6. Der Kunde kann den Premium-Account für maximal 100 Nutzer verwenden.
9.7. Der Kunde kann den Vertrag für den Premium-Account unter Einhaltung einer eintägigen Kündigungsfrist bis zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode direkt im Account im Bereich „Administration“ kündigen.
9.8. Die Kündigung wird am Tag nach dem letzten Tag der Abrechnungsperiode wirksam. In diesem Fall wird der Kunde zum Basic-Account zurückgestuft und hat anschließend noch drei Monate Zugang auf die Daten seines Premium-Accounts. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten des Premium-Accounts gelöscht.
9.9. Der Kunde kann darüber hinaus den gesamten Vertrag – inklusive des Basic-Accounts – jederzeit kündigen, indem er sein Konto im Bereich „Administration“ löscht. Die Pflicht zur Bezahlung des laufenden Entgelts bis zur Beendigung des Vertrags für den Premium-Account bleibt hiervon unberührt.
9.10. Severin Burgstaller kann den Vertrag für den Premium-Account unter Einhaltung einer eintägigen Kündigungsfrist bis zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs auflösen. Die Kündigung wird am Tag nach dem letzten Tag der Abrechnungsperiode wirksam.
9.11. Der gesamte Vertrag (Basic-Account & Premium-Account) kann von Severin Burgstaller aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jedenfalls, wenn der Kunde gegen Bestimmungen dieses Vertrags verstößt und das vertragswidrige Verhalten auch nach schriftlicher Mahnung nicht innerhalb einer Frist von sieben Werktagen einstellt.
10. Zahlungsbedingungen
10.1. Sämtliche Entgelte für wiederkehrende Leistungen werden vor Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode fällig.
10.2. Die Nutzung der Basic-Accounts im Rahmen der Software ist kostenlos.
10.3. Soweit für die Nutzung des Premium-Accounts eine 30-tägige kostenlose Testphase vereinbart ist, besteht für diesen Zeitraum keine Zahlungspflicht des Kunden.
10.4. Das laufende Entgelt für die Nutzung des Premium-Accounts im Rahmen der Software ergibt sich aus dem Angebot für die jeweilige Anzahl an Benutzern und versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer (im Folgenden kurz: das laufende Entgelt). Wird vom Kunden während der laufenden Abrechnungsperiode ein weiterer Nutzer zum Premium-Account hinzugefügt, erhöht sich das laufende Entgelt pro hinzugefügten Nutzer anteilig für die restlichen Tage der Abrechnungsperiode.
10.5. Die Vertragsparteien vereinbaren die Wertbeständigkeit des laufenden Entgelts, wobei als Wertmaßstab der von der Bundesanstalt Statistik Austria monatlich verlautbarte Index der Verbraucherpreise 2015 dient. Das laufende Entgelt erhöht sich jährlich in dem Maß, das sich aus der Veränderung des Verbraucherpreisindex 2015 im Jahresabstand gegenüber dem Monat des Abschlusses dieses Vertrags bzw. der letzten Erhöhung oder Minderung des laufenden Entgelts ergibt. Sollte der oben genannte Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist Severin Burgstaller berechtigt, einen anderen vergleichbaren Index, wie er von der Bundesanstalt Statistik Austria oder deren Rechtsnachfolger oder einer ähnlichen Institution ermittelt wird, anzuwenden. Severin Burgstaller steht es frei, diese Indexanpassung jährlich vorzunehmen oder in einzelnen Jahren auszusetzen.
10.6. Steuern und Abgaben, welche im Zusammenhang mit dem laufenden Entgelt stehen, sind vom Kunden zu bezahlen. Der Kunde stellt hiermit Severin Burgstaller schad- und klaglos.
10.7. Sollte der Kunde für mehr als einen Monat im Zahlungsrückstand sein, ist Severin Burgstaller berechtigt, dem Kunden die weitere Nutzung der Software zu untersagen und sämtliche Leistungen einzustellen. Dies schmälert nicht die Pflicht des Kunden zur Zahlung des laufenden Entgelts.
10.8. Mahnspesen werden mit EUR 12,00 je Mahnung verrechnet.
10.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Severin Burgstaller aufzurechnen, sofern diese Forderungen nicht durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt worden sind.
11. Gewährleistung und Haftung
11.1. Severin Burgstaller leistet keine Gewähr für den Funktionsumfang der Software im Rahmen der Nutzung des kostenlosen Basic-Accounts oder, dass die Software für einen gewissen Zweck geeignet ist.
11.2. Severin Burgstaller leistet dafür Gewähr, dass jene Funktionen der Software im Rahmen der Nutzung des Premium-Accounts frei von Mängeln sind, welche in der Dokumentation beschrieben sind. Severin Burgstaller leistet keine Gewähr dafür, dass Funktionen, welche nicht in der Dokumentation genannt sind, mängelfrei funktionieren oder in späteren Versionen der Software noch vorhanden sind.
11.3. Die Gewährleistungsfrist der Software im Rahmen der Nutzung des Premium-Accounts beträgt sechs Monate ab Bereitstellung der Software.
11.4. Severin Burgstaller haftet nicht für die Geschwindigkeit der Software, Datenverlust oder die Korrektheit der errechneten Daten. Darüber hinaus ist die Haftung von Severin Burgstaller ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens oder der Gesundheit einer Person.
11.5. Severin Burgstaller verpflichtet sich, die Software im Rahmen der Nutzung des Premium-Accounts im Ausmaß von 99%, gerechnet auf ein Jahr, dem Kunden zur Verfügung zu stellen (im Folgenden kurz: die Verfügbarkeit). Die Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Software über einen, den Systemspezifikationen entsprechenden, Internetanschluss in Österreich durch einen in den Systemspezifikationen genannten Internetbrowser abgerufen werden kann.
11.6. Von Severin Burgstaller angekündigte Wartungsarbeiten schmälern die Verfügbarkeit nicht. Sofern möglich, wird Severin Burgstaller Wartungsarbeiten nicht an Werktagen und nicht in der Geschäftszeit durchführen.
11.7. Die Haftung von Severin Burgstaller ist jedenfalls mit jenem Betrag beschränkt, den der Kunde als laufendes Entgelt in den letzten 6 Monaten vor dem haftungsverursachenden Ereignis bezahlt hat.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
12.1. Alle Hinweise zum Datenschutz erhält der Kunde unter www.tiboor.com/go/privacy
13. Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Der Kunde beauftragt im Rahmen dieses Vertrags Severin Burgstaller mit der Erbringung von IT-Dienstleistungen. Gemäß § 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist der Kunde verpflichtet, mit Severin Burgstaller eine Vereinbarung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten abzuschließen (im Folgenden kurz: die Auftragsverarbeitungsvereinbarung). Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung regelt die Verarbeitung der vom Kunden an Severin Burgstaller überlassenen personenbezogenen Daten.
13.1. Allgemeine Pflichten von Severin Burgstaller als „Auftragsverarbeiter“ gemäß Art 4 Z 8 DSGVO
13.1.1. Der Kunde als „Verantwortlicher“ gemäß Art 4 Z 7 DSGVO hat Severin Burgstaller mit der Erbringung folgender Dienstleistungen beauftragt (im Folgenden kurz: die Datenanwendung):
Bereitstellung der Software tiboor, eine webbasierte Anwendung zur Erfassung, Verwaltung und Auswertung von Projektdaten, wie Arbeitszeiten, Projekten und Kontakten entsprechend dem abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag.
13.1.2. Die Verarbeitung erfolgt für folgende Dauer:
Für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung entsprechend dem abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag.
13.1.3. Im Rahmen der Datenanwendung verarbeitet Severin Burgstaller folgende Datenkategorien:
Stammdaten, Kontaktinformationen, Benutzerkennzeichen, Logindaten (etwa E-Mail Adressen und Passwörter), Zeiterfassungsdaten, Organisationsdaten (etwa Projekte, Aufgabengebiete, Termine, Organisationseinheiten), Produktivitätsdaten, Leistungsübersicht, Abrechnungsdaten (etwa Adressen, Beträge und Empfänger)
13.1.4. Die Daten folgender Kategorien von betroffenen Personen werden im Rahmen der Datenanwendung verarbeitet:
Mitarbeiter, Vertragspartner des Kunden, Lieferanten des Kunden, Interessenten und Kontakte des Kunden.
13.2. Verarbeitungsgegenstand
Solange Severin Burgstaller die Datenanwendung betreibt und personenbezogene Daten für den Kunden verarbeitet, gelten in Entsprechung des Art 28 DSGVO folgende Bedingungen:
13.2.1. Severin Burgstaller verpflichtet sich, sämtliche gesetzlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) zu beachten. Jede Form der Verlagerung der Datenanwendung (dazu zählt auch die Verlegung des Firmensitzes in ein Drittland, sohin außerhalb der EU oder des EWR) bedarf der schriftlichen, vorherigen Zustimmung durch den Kunden.
13.2.2. Severin Burgstaller wird die Datenanwendung, wie vom Kunden gesondert in dokumentierter Weise angewiesen, verarbeiten, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem Severin Burgstaller unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt Severin Burgstaller dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
13.2.3. Severin Burgstaller gewährleistet, dass sich Personen, die Kenntnis von den im Auftrag verarbeiteten Daten haben oder erhalten können, vor Verarbeitung bzw. Kenntnis dieser Daten schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichten, sofern diese nicht ohnedies einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
13.2.4. Severin Burgstaller wird unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die Vertragsparteien werden diese Maßnahmen im Einvernehmen festlegen und evaluieren. Severin Burgstaller verpflichtet sich, diese vereinbarten Maßnahmen umzusetzen. Die im Datensicherheitskonzept von Severin Burgstaller beschriebenen technischen und organisatorischen (Sicherheits-) Maßnahmen werden als verbindlich festgelegt. Aus diesen ergibt sich das von Severin Burgstaller geschuldete Mindestschutzniveau.
13.2.5. Die Beauftragung bzw. Inanspruchnahme von Subauftragsverarbeitern (im Folgenden kurz: Subauftragnehmer) ist Severin Burgstaller prinzipiell gestattet, sofern er den Kunden vorab über jede beabsichtigte Beauftragung bzw. Inanspruchnahme von Subauftragnehmern schriftlich informiert und es dem Kunden freisteht, dieser Beauftragung bzw. Inanspruchnahme begründungslos zu widersprechen. Im Fall eines solchen Widerspruchs wird Severin Burgstaller den Subauftragnehmer nicht beauftragen bzw. in Anspruch nehmen. Severin Burgstaller ist verpflichtet, sämtliche Subauftragnehmer im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO schriftlich im Sinne dieses Vertrags zu verpflichten und sämtliche Pflichten, die Severin Burgstaller treffen, an den Subauftragnehmer zu überbinden. Sollte der Subauftragnehmer seine Pflichten verletzen, haftet Severin Burgstaller. Die Beauftragung bzw. Inanspruchnahme von weiteren Subunternehmern durch den Subauftragnehmer ist dem Subauftragnehmer nur unter den im Punkt 13.2.5. festgesetzten Voraussetzungen gestattet. Der Kunde stimmt bereits jetzt der Beauftragung folgender Subauftragnehmer zu:
- Automattic Inc.
- Amazon Web Services Inc.
- DigitalOcean, LLC.
- Microsoft Corp.
- Alfahosting GmbH
- easyname GmbH
13.2.6. Severin Burgstaller wird den Kunden mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützen, dessen Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III der DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person (Auskunft, Berichtigung und Löschung, Information, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) fristgerecht nachzukommen. Sollte sich ein Betroffener an Severin Burgstaller oder einen Subauftragnehmer anstelle des Kunden wenden, verpflichtet sich dieser, den Antrag dem Kunden so zukommen zu lassen, dass der Kunden den Antrag fristgerecht bearbeiten kann.
13.2.7. Severin Burgstaller wird den Kunden bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Ergreifung technischer und organisatorischer Maßnahmen, Security Breach Notification, Erstellung einer Datenschutzfolgenabschätzung) unterstützen.
13.2.8. Severin Burgstaller wird nach Abschluss der Datenanwendung alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Kunden entweder löschen oder zurückgeben, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.
13.2.9. Severin Burgstaller ist verpflichtet, dem Kunden alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der ihm in diesem Vertrag auferlegten Pflichten zur Verfügung zu stellen.
13.2.10. Sollte Severin Burgstaller der Auffassung sein, dass eine vom Kunden erteilte Weisung gegen die DSGVO oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der EU oder deren Mitgliedstaaten verstößt, so hat er dies dem Kunden unverzüglich und begründet mitzuteilen.
13.2.11. Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung sämtlicher maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen selbst oder durch Dritte bei Severin Burgstaller sowie allfälligen Subauftragnehmern zu kontrollieren. Severin Burgstaller ist berechtigt, für die Ermöglichung von Kontrollen durch den Kunden einen angemessenen Aufwands- bzw. Vergütungsanspruch geltend zu machen.
14. Kontaktaufnahme per Telefon und E-Mail
14.1. Der Kunde erklärt sich mit einer telefonischen Kontaktaufnahme sowie der Kontaktaufnahme per E-Mail durch Severin Burgstaller zu Zwecken der Information und Werbung über dessen Produkte und Produktweiterentwicklungen sowie über Neuheiten einverstanden.
14.2. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit durch E-Mail an privacy [-a-t-] tiboor.com (bitte [-a-t-] durch @ ersetzen)oder einen Anruf unter +43 664 156 222 4 widerrufen.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Überschriften in diesem Vertrag dienen lediglich zur leichteren Orientierung, schränken jedoch die vertragliche Regelung weder ein noch ändern sie diese sonst irgendwie.
15.2. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des IPRG und der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung) ist ausgeschlossen.
15.3. Vereinbarter Erfüllungsort ist der Firmensitz von Severin Burgstaller.
15.4. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in 1120 Wien, Österreichvereinbart.
15.5. Jede Partei ist verpflichtet, der anderen Partei allfällige Änderungen ihrer Geschäftsanschrift und/oder Zustellanschrift und Telefaxnummer schriftlich bekanntzugeben. Vor einer derartigen Bekanntgabe ist jede Partei berechtigt, an die bisher bekannte Geschäftsanschrift/Zustellanschrift bzw. Telefaxnummer der anderen Partei Mitteilungen und Willenserklärungen aller Art abzugeben und gelten diese dort als ordnungsgemäß zugestellt.
15.6. Dieser Vertrag gibt die Absprachen der Vertragsparteien richtig und vollständig wieder; mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
15.7. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die Schriftform ist auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis notwendig.
15.8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, so hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.